WEG-Verwaltung und Mietsonderverwaltung

Wohnungseigentumsverwaltung bedeutet die Verwaltung vom gemeinschaftlichem Eigentum in einem Objekt. Die grundsätzlichen Aufgaben eines WEG-Verwalters sind im Wohnungseigentumsgesetz und darüber hinaus in der Teilungserklärung / Gemeinschaftsordnung festgeschrieben, können und sollten jedoch nicht darauf beschränkt sein. Individuallösungen und Ergänzungsvereinbarungen garantieren Ihnen auch hier ein Sorglos-Paket. So wird die Pflicht des WEG-Verwalters durch die Kür der ganzheitlichen Immobilienbetreruung ergänzt - das Wort Verwaltung erhält eine neue Dimension.

 

kaufmännische Leistungen:
  • Wahrnehmung der Rechte der Eigentümergemeinschaft gegenüber allen Behörden einschließlich Grundbuchämtern, Hypotheken- und Darlehensgläubigern, Lieferanten, Handwerkern sowie sonstigen Dritten

  • Einrichtung und Führung einer objektsbezogenen Buchhaltung

  • Eröffnung und Führung von WEG-bezogenen Geschäftsgirokonten Eröffnung und Führung von objektsbezogenen Konten für die Instandhaltungsrücklage

  • Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs gegenüber allen Versorgern

  • turnusmäßige Prüfung von Verträgen (Gas, Strom, Versicherungen etc.) und Einholung von Gegenangeboten inkl. Abschluß und Durchführung von Anschlußverträgen

  • Überwachen des regelmäßigen Hausgeldeinganges inkl. Mahn- und Inkassowesen bei säumigen Eigentümern

  • Organisieren, Einberufen und Leiten von Eigentümerversammlungen

  • Protokollverfassung und -versand an die Eigentümer

  • Erstellen von Wirtschaftsplänen

  • Errechnung und Anforderung von Sonderumlagen

  • Erstellen von jährlichen Hausgeldabrechnungen

technische Verwaltung:

  • laufende Überwachung des baulichen Zustandes

  • Vorbereiten und Durchführen von Reparaturmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum

  • Umsetzen von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft zur Instandhaltung

  • Veranlassen aller gesetzlich vorgeschriebenen Wartungen und Prüfungen

  • Prüfung und Durchsetzung von Gewährleistungsanschprüchen

Neben der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums bieten wir darüberhinaus auch die Verwaltung von Sondereigentum innerhalb von bestehenden WEG an. Dies ist immer dann interessant, wenn Ihre Eigentumswohnung nicht von Ihnen selbst genutzt wird, sondern fremdvermietet ist. Hierzu  dient dann der Abschluß eines Mietsonderverwaltungsvertrages, mit dem folgende Grundleistungen vereinbart werden.

mietrechtliche Verwaltung:

  • Abschluß, Durchführung und Abwicklung von Wohn- und Gewerbemietverträgen

  • Durchführung von Wohnungsabnahmen und -übergaben

  • Mietkautionsverwaltung und -abwicklung nach gesetzlicher Vorgabe inkl. Verwahrung auf einem Treuhandkautionskonto

  • Mietinkasso inkl. Überwachung und Mahnwesen bei säumigen Mietern

  • Aufteilung von Heiz- und Nebenkosten unter den Mietern und jährliche Abrechnung gegenüber den Mietern inkl. Mahn- und Inkassowesen

  • Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten und Durchsetzung

  • Vorbereiten und Durchführen von Reparaturmaßnahmen am Sondereigentum

  • pünktliche und regelmäßige Auskehrung der Kaltmietüberschüsse an den Eigentümer

  • Reporting an den Eigentümer in Form einer schriftlichen Einnahmen- und Ausgabenrechnung (wahlweise monatlich, quartalsweise oder jährlich)

  • Erstellung und Versand steuerberatergeeigneter Jahresabrechnungen

 

In unserem Downloadbereich finden Sie unsere Vertragsvordrucke, aus denen Sie sämtliche Bedingungen für die Übernahme von WEG- und Mietsonderverwaltungen entnehmen können. Zusätzliche, individuelle Aufgaben können wir ebenfalls übernehmen. Sprechen Sie uns an, denn Sie sitzen bei den Vertragsverhandlungen mit am Tisch!

Bewege die Schranken, die dich beschränken und du wirst beweglicher denn je.

-Sandra Pulsfort-